Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Grundsätze
1.1. Die Tätigkeit der Firma PITSCHEL Personal- und Arbeitsvermittlung (nachfolgend PAV
genannt) ist vordergründig die Vermittlung von Arbeitssuchenden in eine Beschäftigung mit
Sozialversicherungspflicht.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der PAV.
1.3. Eine Gewerbeanmeldung der PAV ist als Urkunde vorliegend.


2.Vermittlungstätigkeit
2.1 Die Vertragsbeziehungen und die Festlegungen zum Datenschutz sind im
Arbeitsvermittlungsvertrag zwischen der PAV und dem Auftraggeber (Arbeitsuchender)
schriftlich geregelt.


2.2 Das Vertragsverhältnis gilt mit der erfolgreichen Vermittlung in Arbeit gegenüber dem
Auftraggeber als erfüllt.


2.3 Die PAV übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.


2.4. Die PAV übernimmt keine Haftung für nichtwahrheitsgemäße Angaben des Bewerbers,
die in Unkenntnis durch die PAV an Dritte weitergegeben wurden.


2.4. Die Prüfung und Entscheidung zur Einstellung eines Bewerbers erfolgt ausschließlich
durch den Arbeitgeber.


2.5. Der Arbeitsgeber verpflichtet sich nach Einstellung des Auftraggebers zur umgehenden
Information an die PAV sowie zur schriftlichen Bestätigung der Beschäftigung im Zeitraum
nach 6 Wochen und 6 Monaten nach Abschluss des Arbeitsvertrages.


3.Vergütung


3.1. Für Arbeitssuchende wird die Vermittlungsgebühr im Arbeitsvermittlungsvertrag
schriftlich geregelt. Für Arbeitssuchende mit einem gültigen Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein(AVGS) sind die Leistungen der PAV kostenlos und im Erfolgsfall laut
SGB III bis zur Auszahlung entsprechend § 45 Abs. 6 SGB III gestundet.


3.2. Für Arbeitssuchende ohne AVGS kann eine gesonderte Honorarvereinbarung angeboten
werden. Diese kann zwischen 300,-€ bis 2000,- € in Abhängigkeit von der ausgeübten
Tätigkeit betragen.


3.3. Vermittlungsgebühren durch den Arbeitgeber an die PAV werden im Erfolgsfall auf der
Basis von schriftlichen Vereinbarungen nach Rechnungslegung gezahlt.


4. Vereinbarungen zum Datenschutz


4.1. Die Vereinbarungen zum Datenschutz sind im Arbeitsvermittlungsvertrag gesondert
geregelt. Die PAV verpflichtet sich persönliche Daten nur zum Zwecke der Arbeitsvermittlung
elektronisch zu speichern, zu bearbeiten und an Dritte weiterzugeben. Eine vollständige
Löschung kann durch den Auftraggeber jederzeit verlangt werden.


4.2. Ein schriftliches Einverständnis zu den Vereinbarungen und der Verfahrensweise im
Rahmen der Arbeitsvermittlung bezüglich des Datenschutzes erfolgt durch den Auftraggeber
mit der Unterzeichnung des Arbeitsvermittlungsvertrages.


5. Schlussbestimmungen


5.1. Erfüllungsort ist Bitterfeld


5.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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